Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frank Dienstleistungen, Stand 07.11.2025

  1. Fulfillment

    1.1 Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Fulfillment- und Logistikleistungen von Frank Dienstleistungen (nachfolgend „Frank“ oder „Dienstleister“), die gegenüber einem Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) erbracht werden. Sie regeln insbesondere die Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, den Versand sowie das Retourenmanagement der vom Kunden bereitgestellten oder übermittelten Waren und Daten. Entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihre Geltung wird schriftlich vereinbart.

    2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    1.2 Begriffsbestimmungen

    Zur besseren Verständlichkeit werden nachfolgend zentrale Begriffe dieser AGB und der Fulfillment-Verträge definiert:

    1. Fulfillment-Dienstleistungen: Umfassen sämtliche logistischen Prozesse von der Lagerhaltung über Kommissionierung und Verpackung bis hin zum Versand und Retourenmanagement.

    2. Vertragsparteien / Parteien: Bezeichnen den Dienstleister und den Kunden als Vertragspartner.

    3. Lagerhaltung: Einlagerung, Verwaltung und Pflege von Waren im Lager des Dienstleisters

    4. Auftragsabwicklung: Gesamter Prozess von Auftragseingang bis zur Auslieferung.

    5. Kommissionierung / Picking: die Zusammenstellung von Waren aus dem Lager anhand eingegangener Kundenaufträge. Dabei werden die jeweils benötigten Artikel auf Basis von Stücklisten oder elektronischen Aufträgen gezielt entnommen und für den folgenden Prozessschritt „Verpackung” bereitgestellt.

    6. Verpackung: Auswahl und Einsatz geeigneter Verpackungen sowie fachgerechtes Verpacken.

    7. Versand: Transport der Waren vom Lager zur Lieferadresse.

    8. Retourenmanagement: Abwicklung von Rücksendungen inkl. Prüfung, Wiedereinlagerung oder Gutschrift.

    9. Lieferbedingungen / Versanddauer / Lieferadresse / Tracking: Festlegung und Durchführung der Lieferung, Zustellfristen und Sendungsverfolgung.

    10. Zahlungsbedingungen / Frachtkosten / Verpackungskosten: Vereinbarte Modalitäten und Gebühren rund um Bezahlung und Transport.

    11. Haftung / Gewährleistung / Vertragsstrafen: Regelungen zur Verantwortlichkeit und zu möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen.

    12. Vertragslaufzeit / Kündigungsfrist: Zeitraum des Vertragsverhältnisses und dessen Beendigung.

    13. Service-Level-Agreement (SLA): Vereinbarte Leistungskennzahlen zur Qualitätssicherung.

    14. Artikelnummerierung / Lagerbestand / Bestellbestätigung: Bestandteile der internen Warenverwaltung.

    15. Zollabfertigung: Abwicklung gesetzlicher Vorgaben bei grenzüberschreitendem Versand.

    16. Vertraulichkeit / Datenschutz / Nachverfolgung und Reporting: Schutz sensibler Informationen und Daten sowie Transparenz der Leistungskennzahlen.

    17. Dashboard: Bezeichnet die von Frank verwendete Lagerverwaltungssoftware, die dem Kunden einen fortlaufenden Überblick über den Warenbestand sowie die Auftragsabwicklung bietet.

    18. Provider / Versandprovider: Bezeichnet einen externen Dienstleister, der im Auftrag des Fulfillment-Dienstleisters den Transport und die Zustellung der Sendungen übernimmt. Dazu zählen insbesondere Paketdienstleister, Speditionen oder Postdienstleister wie DHL, DPD, GLS, UPS oder vergleichbare Anbieter. Der Versandprovider ist für die ordnungsgemäße und termingerechte Zustellung der Sendung ab Übergabe durch den Fulfillment-Dienstleister verantwortlich.

    19. KEP – Versanddienstleister für Kurierexpresspakete bis 31,5kg

    1.3 Transportrichtlinien

    1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche frachtrelevanten Angaben gegenüber Frank sowie gegenüber den zuständigen Zollbehörden vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Er gewährleistet die Authentizität, Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen.

    2. Der Kunde muss gewährleisten, dass die Ware entsprechend ihrer Beschaffenheit ordnungsgemäß verpackt angeliefert wird. Die Verpackung muss insbesondere den Anforderungen an Druckfestigkeit, Stoßfestigkeit, Feuchtigkeitsresistenz, Auslaufsicherheit, Rostschutz, Schutz vor toxischen Stoffen sowie allgemeine Transportsicherheit genügen. Ansonsten gelten für die Verpackungen die Vorgaben der ADSp.

    3. Etikettierung und äußere Kennzeichnung der Verpackung müssen standardisiert, eindeutig und maschinenlesbar sein.

    4. Die Ware muss sämtlichen am Standort des Fulfillment Centers, an Versand-, Transit- und Empfangsort geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie einschlägigen Vorgaben von Behörden, Verbänden und Organisationen entsprechen.

    5. Die Ware darf keine Gegenstände enthalten, deren Transport gesetzlich untersagt oder eingeschränkt ist. Dies umfasst unter anderem:

      1. lebende Tiere

      2. Bargeld

      3. Wertpapiere

      4. Edelmetalle und Mineralien

      5. Schusswaffen und Munition

      6. menschliche Überreste

      7. illegale Betäubungsmittel und Drogen

      8. gefährliche oder verbotene Güter jeglicher Art

      9. sowie sonstige vom zuständigen Zoll nicht einfuhrfähige Artikel

    6. Die Ware muss sämtlichen geltenden Produktqualitätsstandards und -spezifikationen entsprechen und frei von Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehlern sein. Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Zertifizierungen und Prüfberichte müssen vollständig und gültig vorliegen.

    7. Der Kunde gewährleistet ferner, dass mit der Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

      1. Urheberrechte

      2. Markenrechte

      3. Dienstleistungsmarken

      4. Patente

      5. Patentanmeldungen

      6. Gebrauchs- oder Geschmacksmuster

      7. Geschäftsgeheimnisse oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter

    1.4 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der individuell vereinbarten Preisliste je Kunde und Geschäftsjahr. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Leistungen werden im Regelfall 14-tägig in Rechnung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

    2. Bei Zahlungsverzug behält sich Frank das Recht vor, ein Pfandrecht an den eingelagerten Waren geltend zu machen. Dieses umfasst sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Nach erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung kann Frank die betreffenden Waren verwerten und den Erlös zur Tilgung der offenen Forderungen verwenden. Überschüsse werden dem Kunden gutgeschrieben, Differenzen ggf. geltend gemacht.

    3. Erfolgt auch nach 7 Werktage nach der zweiten Mahnung keine Zahlung, kann Frank die Erbringung weiterer Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einstellen. Dies betrifft insbesondere die Annahme von Ware, Kommissionierung, Versand und Retourenabwicklung. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Verzögerungen oder Schäden infolge der Leistungseinstellung gehen zu Lasten des Kunden.

    1.5 Datenschutz und Vertraulichkeit

    1. Verantwortung für Daten: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher übermittelter Daten. Die Datenbereitstellung erfolgt ausschließlich in einem mit der DSGVO konformen Format.

    2. Datenschutzmaßnahmen: Frank verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Vertragserfüllung. Es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß DSGVO implementiert, um die Daten zu schützen

    3. Freistellung bei Datenfehlern: Für Schäden, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Daten entstehen, haftet ausschließlich der Kunde. Frank wird insoweit von Ansprüchen Dritter freigestellt.

    4. Subunternehmer: Frank darf zur Vertragserfüllung Dritte beauftragen und verpflichtet diese vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Für Verstöße haftet Frank nicht, sofern die vertraglichen Vorgaben eingehalten wurden.

    5. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen und gegenüber Dritten geheim zu halten. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

    6. Datenschutzvorfälle: Im Falle eines Datenschutzverstoßes informiert Frank den Kunden unverzüglich und trifft in Abstimmung mit diesem angemessene Maßnahmen. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    1.6 Einsatz von Subunternehmern

    1. Frank ist berechtigt, Dritte (z. B. Speditionen) mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Verträge mit solchen Dritten schließt Frank im eigenen Namen. Der Kunde bleibt Ansprechpartner von Frank.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die bei Frank gelagerten Waren selbst zu versichern. Alternativ kann er Frank ausdrücklich mit der Versicherung der Güter beauftragen. In diesem Fall wählt Frank den Versicherer aus.

    1.7 Höhere Gewalt

    1. Begriff: Als höhere Gewalt gelten alle außerhalb des Einflussbereichs von Frank liegenden, unvorhersehbaren Ereignisse, die die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen – z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Anordnungen, Streiks oder Lieferschwierigkeiten.

    2. Auswirkungen: Während der Dauer solcher Ereignisse ist Frank von der Pflicht zur Leistung befreit. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in dieser Zeit nicht.

    3. Informationspflicht: Frank informiert den Kunden unverzüglich über den Eintritt, die Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses.

    4. Maßnahmen und Kosten: Zur Schadensbegrenzung darf Frank sofortige Maßnahmen ergreifen und den Kunden nachträglich informieren. Die entstehenden Zusatzkosten werden, soweit nachvollziehbar, dem Kunden in Rechnung gestellt. Für planbare Maßnahmen wird vorab die Zustimmung des Kunden eingeholt.

    5. Vertragsauflösung: Dauert das Ereignis länger als 30 Kalendertage an, können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen – ohne weitere Ansprüche.

    6. Minderungspflicht: Frank verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen trotz höherer Gewalt möglichst gering zu halten.

    1.8 Vertragslaufzeit und Kündigung

    1. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit der Annahme des unveränderten Fulfillment-Vertragsvorschlags durch den Kunden oder der Annahme eines geänderten Vertrags durch Frank beziehungsweise zum vertraglich vereinbarten Starttermin und endet mit der Kündigung durch eine der Parteien.

    2. Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen sind dem jeweils zugrunde liegenden Fulfillment-Vertragsvorschlag zu entnehmen, auf dessen Basis der finale Vertrag zustande kam. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

    3. Die Kündigung bedarf der Textform.

    4. Binnen 5 Tagen nach Aussprechen der Kündigung teilt der Kunde Frank mit, in welches Lager etwa noch vorhandene Ware oder anfallende Retouren zu transportieren sind. Sämtliche Kosten für die Bereitstellung und Verpackung der Ware, sowie die anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

    5. Erfolgt keine rechtzeitige Abholung oder Weisung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers zu lagern oder nach vorheriger Ankündigung anderweitig zu verwerten bzw. zu entsorgen.

    6. Offene Forderungen aus der Vertragsbeziehung bleiben auch nach Vertragsende bestehen und sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu begleichen.

    1.9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Verjährung, salvatorische Klausel

    1. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Pfaffenhofen an der Ilm.

    2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

    3. Soweit die ADSp Anwendung finden, gelten die dort festgelegten Verjährungsfristen. Für alle übrigen Fälle richtet sich die Verjährung, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die ADSp 2017 sind unter diesem Link einsehbar https://www.dslv.org/de/adsp

    4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Regelung weitgehend entspricht.

2. Kurierdienst

2.1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Frank Dienstleistungen, (nachfolgend "Frank" oder "wir" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie" genannt).
2. Diese AGB gelten sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden, die unsere Kurierdienstleistungen in Anspruch nehmen.

2.2 Vertragspartner

1. Vertragspartner sind Frank Dienstleistungen und der Kunde. Vertragliche Vereinbarungen werden durch die Buchung und Bestätigung unserer Dienstleistungen abgeschlossen.

2.3 Dienstleistungen

1. Frank bietet Kurierdienstleistungen an, die sowohl von fest angestellten Mitarbeitern als auch von Freelancern bzw. Subunternehmern durchgeführt werden.
2. Der Leistungsumfang wird individuell mit dem Kunden vereinbart und umfasst die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen.

2.4 Buchung und Vertragsschluss

1. Die Anfrage erfolgt online über unsere Webseite.
2. Nach Absenden der Anfrage erhält der Kunde ein Angebot von Frank. Durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Frank diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

2.5 Preise und Zahlungsbedingungen

1.Die Preise für unsere Dienstleistungen sind in unserem Angebot angegeben.
2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, welcher der Kunde nach Ausführung der Dienstleistung per E-Mail erhält.
3. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Frank das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.

2.6 Stornierung und Rücktritt

1. Der Kunde kann die Buchung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenlos stornieren.
2. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Abholzeitpunkt wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Buchungsbetrages erhoben.
3. Frank behält sich vor, Aufträge bis 60 Minuten vor Ausführung des Auftrags zu stornieren.

2.7 Haftung und Versicherung

1. Frank haftet für Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung während des Transports haftet Frank bis zu einem Betrag von 500,00 Euro pro Sendung. Eine zusätzliche Versicherung kann auf Wunsch des Kunden abgeschlossen werden.

2.8 Versandbedingungen

1. Sämtliche Sendungen, die sich für eine Beförderung eignen, können transportiert werden, mit Ausnahme von Personen, Bargeld, gefährlichen Gütern ohne vorherige Anmeldung, sowie illegalen Substanzen oder Waren.
2. Für den Transport bestimmte Sendungen müssen sicher verpackt und deutlich adressiert werden. Der Absender ist verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung und ggf. Anmeldung von Gefahrgütern. Die Annahme von Sendungen kann verweigert werden, wenn die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht erfüllt sind.
3. Die maximale Wartezeit bei Abholungen oder Zustellungen beträgt 10 Minuten. Bei längeren Wartezeiten können zusätzliche Gebühren erhoben werden.
4. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Frank das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.
5. Sollte der Kunde Einwendungen gegen die Rechnung haben, sind diese innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.
6. Fehlfahrten, die auf Fehler in der Abwicklung des Kunden zurückzuführen sind, werden zum vollen Tarif berechnet. Zweite Zustellungen und Retouren können dem Kunden bei fehlgeschlagener Zustellung in Rechnung gestellt werden. Zusätzliche Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit Transportaufträgen werden nach Aufwand und Auslage des Auftragnehmers verrechnet.
7. Wird der Transportauftrag zu einem Zeitpunkt storniert, zu dem sich der Lieferprozess bereits im Vollzug befindet, ist das volle Beförderungsentgelt fällig.
8. Schäden und Fehlmengen, die bei der Annahme des Transportgutes erkennbar sind, müssen unverzüglich in Textform bei Frank angezeigt werden. Nicht sofort erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Annahme des Transportgutes, schriftlich anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" gelten nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen. Fehlende Auslieferungsbelege sind binnen 2 Tagen nach Auslieferung schriftlich geltend zu machen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, entfällt die Haftung durch Frank.
9. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die von den Mitarbeitern der Frank oder den beauftragten Unternehmen und Kurieren auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen besteht keine Haftung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen durch Mitarbeiter von Frank oder beauftragte Unternehmen und Kuriere.
10. Technische Geräte, Modelle und vergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Nachverpackungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Schadensansprüche unverpackter oder nicht ausreichend verpackter Sendungen werden in keinem Fall übernommen, auch wenn der Kurier die Sendung entgegengenommen hat.

2.9 Datenschutz

1. Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die auf unserer Website einsehbar ist.
2. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und zur Verbesserung unseres Serviceangebots.

2.10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Pfaffenhofen an der Ilm.